Nur 80 Prozent der Job-Anforderungen erfüllt? Warum das häufig reicht

Von Robert Half on 28. Februar 2023
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Der ausgeschriebene Job klingt fantastisch und bietet spannende Aufgaben. Aber die eigenen Qualifikationen erfüllen die Anforderungen nicht zu 100 Prozent. Ist eine Bewerbung unter diesen Umständen überhaupt sinnvoll oder gar erfolgsversprechend? Patrick Pieles, Vice President Full Time Contract Talent bei Robert Half erklärt, warum bei diesem Thema viele von falschen Tatsachen ausgehen – und warum man sich manchmal einfach bewerben sollte.

Die wenigsten passen zu 100 Prozent auf eine Stelle

Viele Jobsuchenden werden von Unsicherheiten geplagt: Sie müssen sich in Vorstellungsgesprächen präsentieren, die eigenen Vorzüge hervorheben und sich innerlich bereits im Vorfeld auf einen neuen Job einlassen. Das ist nicht leicht – und wird zudem durch zahlreiche Anforderungen in den Stellenausschreibungen erschwert, die die Bewerber erfüllen sollen.

Zwar fordern Jobausschreibungen üblicherweise keine unerfüllbaren oder sich gegenseitig ausschliessenden Qualifikationen von den Bewerbern, ein gewisser Anforderungskatalog ist dennoch vorhanden. Oft ist das Profil durchaus hochgesteckt und stellt im Grunde eine Idealbesetzung dar: Welche Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen sollten optimalerweise für die Position mitgebracht werden?

Diese Idealprofile sind keineswegs dazu gedacht, alle Jobsuchenden auszuschliessen, die nicht sämtliche Anforderungen erfüllen. Rekrutierende wissen, dass Bewerber tatsächlich nur sehr selten zu 100 Prozent mit dem Profil übereinstimmen. Vielmehr sollen vor allem diejenigen, die überhaupt nicht zur Stelle passen, bereits im Vorfeld erkennen, dass sie den Anforderungen keinesfalls gerecht werden können. Wer 80 Prozent der Anforderungen erfüllt, hat in vielen Fällen aber sogar als Quereinsteiger durchaus eine realistische Chance.

Muss- und Kann-Anforderungen

Viele Bewerber fühlen sich allerdings von solchen Idealprofilen verunsichert, wenn sie zwar einen grossen Teil der Anforderungen erfüllen, aber längst nicht alle. Sollten sie sich bewerben – oder hat es keine Erfolgsaussichten? Wie die Antwort auf diese Frage im Einzelfall lautet, kommt darauf an, ob die nicht erfüllten Voraussetzungen zu den Muss- oder zu den Kann-Anforderungen zählen.

Muss-Anforderungen sind elementare Fähigkeiten und Qualifikationen, die als Grundvoraussetzung für eine bestimmte Stelle gelten. Üblicherweise lassen sie sich auch anhand von Zeugnissen nachweisen. Deutliche und uneingeschränkte Formulierungen weisen darauf hin, dass es sich bei einer Anforderung um ein Muss handelt, beispielsweise:

  • Sie verfügen über nachweisliche Erfolge in …
  • … ist für Sie selbstverständlich.
  • Sie bringen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in … mit.
  • Sie haben hervorragende Kenntnisse in …
  • Eine abgeschlossene Ausbildung in … setzen wir voraus.

Im Gegensatz dazu sind Kann-Anforderungen weicher formuliert. Das lässt erkennen, dass sie zwar als Zusatzqualifikation gern gesehen, aber nicht zwingend erforderlich zur grundsätzlichen Ausübung der ausgeschriebenen Stelle sind. Entsprechend lesen sie sich beispielsweise folgendermassen:

  • Wünschenswert sind Kenntnisse in …
  • Erste Erfahrungen in … sind von Vorteil.
  • Wir freuen uns über zusätzliche Kenntnisse in …
  • Idealerweise kennen Sie sich bereits im Bereich … aus.
  • Hilfreich ist eine Affinität für …

Auf diese Weise lässt sich ermitteln, welchen Stellengrad die fehlenden Qualifikationen haben. Ist das Muss komplett erfüllt und es fehlen lediglich einige wünschenswerte Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Bereich der Kann-Anforderungen, steht einer Bewerbung nichts im Wege. Gelegentlich können allerdings sogar Muss-Anforderungen ausgeglichen oder aufgeweicht werden.

Wie lassen sich fehlende Qualifikationen ausgleichen?

Im Grunde ist es so einfach wie komplex: Es kommt vollständig darauf an, was der Job konkret fordert und welche Fähigkeiten die Bewerber mitbringen. Sind für eine Stelle in der IT hervorragende Programmierkenntnisse in Swift gefragt, werden Bewerber mit Schwerpunkt C# schlechte Karten haben.

Ist für eine Position im Rechnungswesen ein Studium gefordert, besteht jedoch durchaus die Möglichkeit, dass auch Personen mit kaufmännischer Ausbildung in Betracht gezogen werden. In einem solchen Fall gilt: Je mehr Erfahrung im Beruf, desto besser. Auch absolvierte Weiterbildungen sollten unbedingt erwähnt werden, da durch sie Wissenslücken geschlossen sein können.

Die wichtigste Frage, die sich Jobsuchende stellen sollten, ist also nicht, ob sie alle Anforderungen erfüllen. Vielmehr geht es darum, ob sie mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen in der Lage sind, den in der Stelle beschriebenen Beruf gut auszuüben.

Diese Überzeugung muss sich in der Bewerbung widerspiegeln: Verweise auf Lernbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe sowie souveränen Umgang mit unbekannten Herausforderungen in der Vergangenheit sind hier angemessen.

Im Zweifel? Einfach bewerben!

Kurz: Wer sich als 80-Prozent-Kandidat bewirbt, verliert rein gar nichts. Bei einer solchen Bewerbung ist natürlich Selbstbewusstsein gefragt – aber auch die Fähigkeit, sich selbst realistisch einzuschätzen. Gerade in kleineren und mittelgrossen Unternehmen haben Bewerber, die nicht alle Anforderungen erfüllen, durchaus gute Chancen: Hier werden die eingehenden Bewerbungen üblicherweise noch persönlich geprüft, bevor eine Vorauswahl getroffen wird. Und Menschen können abwägen, ob eine fehlende Schlüsselkompetenz durch andere Qualifikationen aufgewogen wird.

In grösseren Firmen übernimmt die erste Sortierung inzwischen oft ein dafür eingerichtetes Programm, das die Bewerbungen auf Erwähnung der Muss-Anforderungen hin prüft. Weisen Bewerber hier Defizite auf, kann es schwierig werden. Dafür haben solche Unternehmen nicht selten einen Bewerberpool, in den Jobsuchende aufgenommen werden können. Nur weil die Qualifikationen für die aktuell ausgeschriebene Stelle nicht passen, kann die sich bewerbende Person eventuell dennoch interessant für eine andere Position sein.

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Bildquelle: © Robin Higgins / Pixabay


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