Covid FAQ - Kunden

Coronavirus (COVID-19)

Häufig gestellte Fragen

 

Was muss ich beim Besuch einer Robert Half Niederlassung beachten und welche Massnahmen haben Sie eingeführt, um die potenziellen gesundheitlichen und geschäftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu minimieren?

Wer die Niederlassung von Robert Half betritt, wird gebeten, das Robert Half COVID-19 Sicherheitskonzept wie folgt zu beachten:

  • Bitte halten Sie eine Mindestabstandsregel von 1,5 Metern in allen Büro- und Besprechungsräumen sowie in den Gemeinschaftsbereichen ein. Ist dies nicht möglich, tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Halten Sie sich an die empfohlenen Hygienerichtlinien (z.B. gründliches Händewaschen).
  • Wenn Sie mit jemandem in Kontakt waren, der an COVID-19 erkrankt ist, oder wenn Sie sich vor Ihrem Besuch in unserem Hause unwohl fühlen, kontaktieren Sie uns bitte und wir arrangieren stattdessen ein virtuelles Treffen.
  • Sollten Sie zu der Gruppe „besonders gefährdeter Personen“ zählen, teilen Sie uns dies bitte vorab mit.

Sollten Sie Fragen zu diesen Vorkehrungen haben, können Sie sich jederzeit an Ihren direkten Ansprechpartner bei Robert Half wenden.

Was soll ich tun, wenn ein temporärer Mitarbeiter oder selbstständiger Berater von Robert Half, der für mich im Einsatz ist, in meinem Unternehmen oder meiner Niederlassung möglicherweise COVID-19 ausgesetzt ist?

Wenn jemand an Ihrem Standort positiv auf COVID-19 getestet wurde und unser temporärer Mitarbeiter oder selbstständiger Berater immer noch dort tätig ist, bitten Sie ihn, das Büro zu verlassen und, wenn möglich, von zu Hause aus weiter zu arbeiten.

Wenn eine mögliche Exposition gegenüber COVID-19 stattgefunden hat, rufen Sie bitte unsere örtliche Robert Half-Niederlassung oder Ihren direkten Ansprechpartner bei Robert Half an.

Wie begegnet Robert Half dem Coronavirus (COVID-19)?

Robert Half beobachtet die Entwicklung von COVID-19 und seine potenziellen Auswirkungen sehr genau. Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer (temporären) Mitarbeiter, selbstständigen Berater und Kunden haben für uns höchste Priorität.

Wir verfügen über einen Pandemie-Reaktionsplan und solide Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.

Wir empfehlen unseren Kunden, sich unter der Telefonnummer +49 61 96 76 55 630 für die elektronische Rechnungsstellung anzumelden.

Was ist im Pandemie-Reaktionsplan von Robert Half enthalten? Können Sie mir Genaueres dazu sagen?

Reisen für Mitarbeiter werden für alle Länder ausgesetzt, die auf den jeweils aktuellen Listen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Weltgesundheitsorganisation aufgeführt sind und auf den neuesten Regierungsempfehlungen und -mitteilungen basieren.

Unsere Mitarbeiter verfügen über Technologien und Tools, die das Arbeiten im Home Office ermöglichen.

Gegebenenfalls ermuntern wir zu Video- oder Microsoft Teams-Interviews, und wir empfehlen derzeit, das Händeschütteln durch eine mündliche Begrüssung zu ersetzen.

Nicht unbedingt notwendige Reisen haben wir eingestellt. Wir werden weiterhin die geschäftskritischen Bedürfnisse unserer Kunden erfüllen, einschliesslich persönlicher Treffen mit Kunden, soweit dies angemessen ist, wobei ein Grossteil davon vor Ort stattfindet.

Wir empfehlen allen, die jeweils aktuellen Hygiene-Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen; diese werden an den Standorten der Niederlassungen ausgehängt und regelmässig weitergegeben.

Wie oft wird Robert Half die Kunden über aktuelle Entwicklungen von COVID-19 informieren?

Robert Half hat alle individuellen Kundenanfragen beantwortet und wird dies auch weiterhin tun.

Wir haben alle Kunden, temporäre Mitarbeiter und selbständigen Berater informiert und werden weiterhin die FAQs auf unserer Website https://www.roberthalf.ch/de/unternehmen/faq/covid-19 aktualisieren.

Sollte sich die Situation ändern, werden wir erneut mit Ihnen kommunizieren.

Können Sie die Position unseres Unternehmens oder die Leitlinien zu COVID-19 an alle temporären Mitarbeiter und selbstständigen Berater weitergeben, die für uns im Einsatz sind?

Ja. Wenn Sie eine (spezielle) Anleitung für temporäre Mitarbeiter und selbstständige Berater haben, die an Ihrem Standort tätig sind, informieren wir diese gern darüber. Gerne können Sie aber unsere temporären Mitarbeiter und selbstständigen Berater selbst informieren.

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