Bewerber riskieren bei Falschangaben den Job

Das Praktikum als berufliche Station und die Arbeitslosigkeit als Selbständigkeit ausgeben - ein Grossteil der Schweizer Manager hat schon einmal Lebensläufe mit falschen Angaben aussortiert. Besonders beim Thema Gehalt sind die Schweizer Bewerber Schummelmeister.

Schweizer sind beim Gehalt Europa-Schummelmeister

Bewerber, die Lücken im Lebenslauf phantasievoll stopfen, das Praktikum als berufliche Station anführen und eine längere Arbeitslosigkeit als Selbständigkeit tarnen, riskieren aus dem Recruitingprozess ausgeschlossen zu werden. Mehr als zwei Drittel aller Manager in der Schweiz (68 %) haben schon einmal einen Bewerber aussortiert, nachdem falsche Angaben im Lebenslauf aufgeflogen sind. Das zeigt eine aktuelle Studie unter 200 Schweizer Managern im Auftrag des Personaldienstleisters Robert Half.

„Bewerber wollen sich gut präsentieren. Sie sollten dabei aber stets bei der Wahrheit bleiben, anstatt auf Beschönigungen und falsche Angaben zurückzugreifen. Erfahrene Personaler kennen die Tricks und durchschauen Übertreibungen und Schummeleien meist im ersten Vorstellungsgespräch. Ausserdem riskieren Bewerber mit aufgehübschtem Lebenslauf, einen Job zu bekommen, der ihre Kompetenzen übersteigt. Können sie die Anforderungen dann nicht erfüllen, sind sie recht schnell wieder unglücklich“, warnt Yeng Chow, Senior Manager bei Robert Half in Zürich.

Schweizer sind Europameister im Schummeln beim früheren Gehalt

Worüber im Lebenslauf gelogen wird, ist vielfältig. Die Schweizer schwindeln am häufigsten bei ihren fachlichen Kompetenzen (50 %), dicht gefolgt von der erworbenen Berufserfahrung (48 %). Auf Platz 3 folgen Falschangaben zu Ausbildungen und Qualifikationen (31 %).

Auffällig ist ausserdem: Fast ein Viertel (22 %) der Studienteilnehmer in der Schweiz gibt an, schon einmal Kandidaten wegen falscher Gehaltsangaben in früheren Jobs aussortiert zu haben. Das ist europäischer Spitzenwert. Nur 7 % der belgischen Manager geben an, in der Vergangenheit Bewerber aufgrund falscher Gehaltsangaben aussortiert zu haben. Etwas öfter schliessen Personaler im Vereinigten Königreich 13 %, in Frankreich 14 % und in Deutschland 19 % Kandidaten aus, die mit unehrlichen Gehaltsangaben auffliegen.

„Es ist vollkommen unnötig, über das aktuelle oder frühere Gehalt falsche Aussagen zu machen. Anstatt zu schwindeln, sollten Bewerber ruhig ganz offen ein höheres Gehalt verlangen – vor allem, wenn sie im neuen Job mehr Verantwortung übernehmen. Wichtig ist, dass das Wunschsalär dem marktüblichen Lohnniveau entspricht. Die aktuelle Gehaltsübersicht von Robert Half listet die Löhne für IT-, Finanz- und kaufmännische Berufe nach Berufserfahrung auf und dient somit als wichtiger Anhaltspunkt für die eigene Gehaltsvorstellung“, empfiehlt Chow.

„In welchen Bereichen ihres Lebenslaufs haben Bewerber schon falsche oder übertriebene Informationen angegeben?“

Fachliche Fähigkeiten

50 %

Berufserfahrung 48 %
Ausbildung/Abschlüsse/Qualifikationen 31 %
Fremdsprachenkenntnisse 30 %
Aufgabenbereiche früherer Positionen 24 %
Früheres Gehalt 22 %
Führungskompetenz 21 %
Praktika 16 %
Projektmanagementfähigkeiten 10 %

Quelle: Robert Half, Arbeitsmarktstudie 2017, Befragte: 200 Manager in der Schweiz

Die eigenen Qualitäten aufzuplustern und falsche Angaben zu machen, ist für viele Bewerber verlockend. Yeng Chow nennt die Gründe, weshalb Bewerber immer bei der Wahrheit bleiben sollten – und wann Sie lügen dürfen:

1. Personaler sind geschult, Angaben im Lebenslauf zu prüfen

Personaler wissen genau, wie sie Ungereimtheiten im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch aufdecken. Bei Zweifeln an Ihren Angaben haken sie nach. Beliebt sind im Vorstellungsgespräch etwa Fragen zu Nebensächlich-keiten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Denn die Verantwortlichen wissen: Wer lügt, der hat seine Antworten zwar genauestens geplant – kann aber unmöglich alle Details bedacht haben.

2. Falsche Angaben bei der Bewerbung können zur Kündigung führen

Häufig ist beim Vorstellungsgespräch nicht nur der Personaler, sondern auch Ihr zukünftiger Vorgesetzter mit dabei. Stellt sich in der Praxis heraus, dass Sie ihn durch Unwahrheiten getäuscht haben, riskieren Sie die fristlose Kündigung. Auch lange nach Ende der Probezeit hat Ihr Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Schlimmstenfalls verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz und müssen Schadensersatz zahlen.

3. Lügen bei unzulässigen Fragen ist kein Vergehen
Manche Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Dennoch sollten Sie auf unzulässige Fragen, wie etwa nach der Familienplanung, nicht lügen. Erklären Sie lieber ruhig und sachlich, dass Ihnen diese Frage zu privat ist und Sie diese deshalb nicht beantworten möchten. Generell Tabu sind mit einzelnen Ausnahmen private und intime Fragen beispielsweise zu:

  • Lebenspartner und Heiratsabsichten
  • Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
  • Konfession und Religion
  • Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheitliche Situation

4. Keine Sorge vor Lücken im Lebenslauf

Viele Arbeitnehmer mit häufigen Berufswechseln oder Unterbrechungen im Lebenslauf wie etwa längere Elternzeiten sorgen sich, schon im Vorhinein aussortiert zu werden. Das können Bewerber vermeiden, indem sie sich von professionellen Personalvermittlungen unterstützen lassen, die den passenden Job nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf persönlicher Ebene vermitteln.

 
Über die Arbeitsmarktstudie:
Die von Robert Half entwickelte Arbeitsmarktstudie wird jährlich in elf Ländern erhoben: Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Neuseeland, Niederlande, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate. Die Befragung wurde im Januar 2017 von einem internationalen, unabhängigen Meinungsforschungsinstitut unter 200 Managern in der Schweiz durchgeführt. Weitere Ergebnisse der Studie senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.