Quiet Quitting: Das hat es mit dem Dienst nach Vorschrift auf sich

Von Robert Half on 14. Oktober 2022
Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten

Glaubt man zahlreichen Stimmen im Netz, treibt „Quiet Quitting“ Arbeitgeber aktuell in die Verzweiflung. Was genau hinter dem Phänomen steckt, wie es dazu kommt und wieso es sich bei der Bezeichnung im Grunde um eine Fehlinterpretation handelt, lesen Sie hier.

Quiet Quitting: Die stille Kündigung

Dank Internet und Social Media ist der Ausdruck „Quiet Quitting“ aktuell in aller Munde. Mitauslöser dafür ist ein Video, das sich auf der Plattform TikTok viral verbreitet hat. In diesem Video spricht ein Mann auf Englisch über Quiet Quitting: Dabei wird nicht der Job gekündigt, sondern die Idee, sich für die Arbeit aufzuopfern.

Er führt aus: Die Pflichten werden weiterhin erfüllt, Arbeitnehmende unterwerfen sich aber nicht länger einer hektischen Unternehmenskultur oder der Vorstellung, Arbeit sei das ganze Leben. Denn, so schliesst das Video, das ist sie nicht – und der Wert eines Menschen werde auch nicht durch seine Arbeit definiert.

Wie sieht Quiet Quitting nach dieser Definition konkret aus? Ein pünktlicher Start in den Arbeitstag gehört genauso dazu wie ein pünktlicher Feierabend. Die Arbeit wird ganz normal erledigt – aber es werden keine Überstunden gemacht. Dienst nach Vorschrift eben – beziehungsweise so, wie vertraglich vereinbart. Am Abend „nur mal eben kurz“ die Mails abrufen, das gibt es nicht mehr. Und der Anruf von Chef oder Chefin nach Feierabend wird ebenfalls nicht entgegengenommen.

Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Viele Arbeitnehmende möchten etwas für ihre mentale Gesundheit und eine ausgewogenere Work-Life-Balance tun, manche sehen sich bereits in einer leichten Protesthaltung und wollen ihre persönlichen Grenzen aufzeigen.

Innere Kündigung, Quiet Quitting – alles dasselbe, oder nicht?

Wörtlich lässt sich „Quiet Quitting“ als stille Kündigung übersetzen. Darin liegt aller Wahrscheinlichkeit nach auch das grosse Missverständnis, das offenbar vor allem auf Seite der Arbeitgeber vorliegt: Der Begriff wird ohne weitere Recherche synonym zur inneren Kündigung verstanden, mit der er allerdings nichts gemein hat.

Wer innerlich kündigt, hat mit dem Job, den Mitarbeitenden, Führungskräften oder dem Unternehmen insgesamt abgeschlossen – oft auch mit einer Kombination daraus. Dem können viele Motive zugrunde liegen, beispielsweise unbefriedigende Tätigkeiten, mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten, Probleme mit anderen Mitarbeitenden oder eine als unangenehm empfundene Unternehmenskultur.

Es gibt viele Anzeichen für eine innere Kündigung, beispielsweise eine negative Grundstimmung sowie Gleichgültigkeit und Desinteresse dem Unternehmen gegenüber. Die Aufmerksamkeit und Leistungsbereitschaft nehmen ab und häufig sinkt dabei auch die Produktivität. Früher oder später beginnt dann die Suche nach einer neuen Anstellung.

Völlig legitim: Dienst nach Vorschrift

Dem gegenüber steht die stille Kündigung, bei der eben nicht der Job gekündigt wird, sondern lediglich die veraltete Vorstellung, der Job müsse immer an erster Stelle stehen. Quiet Quitter beginnen und beenden ihren Arbeitstag zur festgelegten Zeit, nehmen die ihnen zustehenden Pausen in voller Länge wahr und leisten ihr Arbeitspensum im vereinbarten Umfang.

Dieser „Dienst nach Vorschrift“ ist nicht mit der negativ konnotierten Variante aus früheren Jahrzehnten gleichzusetzen, bei der durch die penible Einhaltung vorgeschriebener Arbeitsabläufe der Arbeitsfluss ins Stocken geraten konnte. Dem Arbeitgeber soll nicht im Mindesten geschadet werden, Arbeitnehmende erfüllen ihren Vertrag vollumfänglich und leisten die Arbeit, für die sie bezahlt werden. Sie verweigern durch Quiet Quitting im Grunde lediglich, durch Mehrarbeit und permanente Erreichbarkeit sich selbst zu schaden.

Stille Entlassung – lässt sich der Spiess herumdrehen?

Inzwischen ist es zur Selbstverständlichkeit geworden, noch schnell die Aufgabe fertigzumachen, noch ein Stündchen extra einzuschieben oder vielleicht sogar am Samstag ins Büro zu fahren. Für manche Arbeitnehmenden sind diese Extraleistungen, die sie ihrem Unternehmen entgegenbringen, zu einem teilweise schon fragwürdigen Statussymbol geworden, denn je mehr und länger man arbeitet, desto unersetzbarer ist man aus eigener Sicht für die Firma.

Deshalb empfinden manche Arbeitgeber Quiet Quitting möglicherweise als Affront. Dabei ist von ihrer Seite weniger Empörung als Verständnis gefragt – und die Fähigkeit, die unternehmenseigenen Vorgänge sowie den Wandel in der Arbeitswelt zu akzeptieren. Für eine Unternehmensleitung, die es gewohnt ist, dass Mitarbeitende regelmässig Überstunden machen, ausserhalb der Arbeitszeit Aufgaben erledigen und möglichst rund um die Uhr erreichbar sind, kommt „Dienst nach Vorschrift“ verständlicherweise als kleiner Schock. Aber möglicherweise ist es genau das, was nötig ist.

Überstunden und erweiterte Erreichbarkeit mögen in manchen Berufen die Norm geworden sein – aber gerade deswegen muss es auch erlaubt sein, sie zu hinterfragen. Die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern gegenüber Mitarbeitenden schliesst ein, dass die im Vertrag festgehaltenen Anforderungen und Arbeitszeiten auch so eingehalten werden können wie vereinbart – von beiden Seiten.

Denn wenn Arbeitnehmende nur noch für ihren Beruf leben, auch in der Freizeit nicht „abschalten“ können und das Privatleben sowie die Gesundheit unter der Situation leiden, zieht das früher oder später Konsequenzen nach sich. Krankschreibung, Burnout oder verminderte Leistungsfähigkeit können die Folge sein und eine Kündigung von einer der beiden Seiten ist nicht unwahrscheinlich.

Klarer wird die Situation, wenn der Spiess herumgedreht wird. „Ist es dann, wenn der Arbeitgeber nur das vereinbarte Gehalt zahlt und keine Zusatzzahlungen leistet, eine stille Entlassung?“ – diese provokante Frage stellt Twitter-User Florian Aigner. Nicht zu Unrecht, denn es wirkt seitens der laut protestierenden Arbeitgeber durchaus so, als würde mit zweierlei Mass gemessen werden.

Anders gesagt: Betrachtet ein Unternehmen die spontane und häufige Leistung von Zusatzarbeit und Überstunden über das vertraglich Vereinbarte hinaus als selbstverständlich, sollte es für dieses Unternehmen genauso selbstverständlich sein, spontane und häufige Zusatzzahlungen zu erbringen, die über die vertraglich vereinbarten Gehälter hinausgehen. Das ist aus Unternehmenssicht jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wirtschaftlich und unrentabel. Von dieser Warte betrachtet ist es für Arbeitnehmende allerdings ebenso unwirtschaftlich – nur in Hinblick auf ihre Gesundheit und Work-Life-Balance –, für die Arbeit zu leben.

Ist Quiet Quitting arbeitsrechtlich relevant?

Solange die Angestellten ihren Vertrag erfüllen, gibt es keine arbeitsrechtliche Handhabe gegen Quiet Quitting. Solange dort Überstunden nicht fest vereinbart sind, besteht für den Arbeitgeber auch kein entsprechender Anspruch.

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Eine ausgeglichene Work-Life-Balance ist mindestens ebenso wichtig für Arbeitnehmer*innen wie ein angemessenes Gehalt. Allerdings bietet diese Entwicklung auch Chancen: Ein Unternehmen, das eine positive Firmenkultur lebt und seine Mitarbeitenden nicht nur als Rädchen im System, sondern als Menschen wahrnimmt, trägt viel zum Wohlbefinden der Angestellten bei. Sie möchten Ihr Team erweitern und suchen neue Mitarbeitende? Wir helfen Ihnen dabei, die besten Kandidat*innen für Ihr Unternehmen zu finden: Schicken Sie uns einfach Ihre Personalanfrage!

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